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   BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78   

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https://dejure.org/1978,5386
BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78 (https://dejure.org/1978,5386)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1978 - 4 StR 571/78 (https://dejure.org/1978,5386)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1978 - 4 StR 571/78 (https://dejure.org/1978,5386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung einer Straßensperre - Beweggrund, sich der Festnahme zu entziehen und sich die Freiheit zu erhalten, als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Das Verhältnis von Mord zu Totschlag - Die besonders verwerfliche vorsätzliche Tötung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Der gesteigerte Vorwurf, der die schwerste Strafe nach sich zieht, ist nach allgemeinen Schuldgrundsätzen nur dann gerechtfertigt, wenn der Täter sich im Zeitpunkt der tatbestandsmäßigen Ausführung des Verbrechens derjenigen Umstände bewußt gewesen ist, die zur Steigerung des Vorwurfes führen; insbesondere muß er die Umstände kennen, welche seine Beweggründe als "niedrig" erscheinen lassen (BGHSt 6, 329, 331).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Mit der Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs entfällt auch die Sicherungsmaßnahme (Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis), da sie in ihrem Bestand von der Gesamtstrafe abhängt (BGHSt 14, 381, 382).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 143/76

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Innere Erfordernisse des

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Soweit dabei gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, müssen sie vom Täter gedanklich beherrscht und willensmäßig gesteuert werden können (BGH bei Holtz, MDR 1977, 637 f., und 1 StR 143/76 vom 27. April 1976).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 764/76

    Vorliegen der Mordqualifikation des Handelns aus niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Das Bewußtsein eines Mißverhältnisses zwischen Tatanlaß und Taterfolg, das den Beweggrund zum niedrigen macht, versteht sich ebensowenig von selbst, wie die Fähigkeit zur gedanklichen Erfassung und willensmäßigen Steuerung gefühlsmäßiger und triebhafter Impulse (BGH, 1 StR 764/76 vom 21. Dezember 1976).
  • BGH, 29.07.1976 - 4 StR 702/75

    Bereicherung zu Unrecht i. S. d. § 253 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Da auszuschließen ist, daß insoweit in einer neuen Hauptverhandlung zusätzliche eindeutige Feststellungen getroffen werden können, hat der Senat den Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO von sich aus (vgl. BGH vom 29. Juli 1976 - 4 StR 702/75) dahin geändert, daß der Angeklagte anstatt wegen versuchten Mordes wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt ist.
  • BGH, 29.06.1976 - 3 StR 191/76

    Geständnis des Täters als Grundlage für die Annahme einer Verdeckungsabsicht -

    Auszug aus BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78
    Bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation in Sekundenschnelle entwickeln, bedarf die Feststellung, daß der Täter sich bei der Tat der Umstände bewußt gewesen sei, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen, besonders sorgfältiger Prüfung und Begründung (BGH, 3 StR 191/76 vom 29. Juni 1976; vgl. auch BGH, GA 1975, 306).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Einer Prüfung, ob darüber hinaus nicht auch aus subjektiven Gründen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen scheitern müßte, weil es fraglich erscheint, ob der Angeklagte in diesem Augenblick seinen gefühlsmäßigen Freiheitsdrang gedanklich beherrschen und aufgrund einer Abwägung aller Umstände willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 13. November 1978 - 4 StR 571/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; 258, 259), bdurfte es daher nicht mehr.
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